AUS DER GESCHICHTE DER KATHOLISCHEN GEMEINDE KÜHLUNGSBORN

Jürgen Jahncke, Rainer Karl

Im Jahr 1905 wurde bei der Volkszählung in Bruns­haupten auch die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft erfasst. Danach gehörten alle Einwohner der Evangelisch-Lutherischen Kirche an, lediglich vier Personen der Römisch-Katholischen und eine der Russisch-Orthodoxen Kirche.

Im Anzeiger für Brunshaupten, Arendsee und Umgegend findet sich in der Ausgabe vom 24. August 1912 folgende Ankündigung: Wie aus dem Inseratenteil ersichtlich ist, findet am Dienstag, den 27. August, im Grand-Hotel Dünenhaus eine Versammlung statt, zwecks Einrichtung eines regelmäßigen katholischen Gottesdienstes in Bruns­haupten-Arendsee. Interessenten, insbesondere hiesige Gäste katholischer Konfession, werden zu dieser Versammlung eingeladen. Die Leitung derselben wird Hochehrwürden, Herr Pfarrer Nagel-Heiligendamm, übernehmen, auch haben die Gemeindevorstände von Brunshaupten und Arendsee ihre Beteiligung zugesagt.“ Das Ergebnis dieser Zusammenkunft ist nicht bekannt.

Der Badeprospekt des Jahres 1923 weist aus, dass katholische Gottesdienste voraussichtlich in der katholischen Kapelle in Heiligendamm stattfanden und der Ort in 15 Minuten Bahnfahrt erreichbar sei.

Im Badeprospekt 1931 heißt es: „Katholischer Gottesdienst: Während der Kurzeit in den durch Aushang bekanntgegebenen Räumen.“

Diese wenig zufriedenstellenden Zustände für katholische Kurgäste in Brunshaupten und Arendsee wurden im nachfolgenden Brief von Gästen der beiden Seebäder sichtbar und treffend kritisiert.

„In Brunshaupten sind ständig eine sehr große Anzahl von Kurgästen aus Rheinland und Westfalen. Sie beträgt zumal in der zweiten Hälfte der Saison ungefähr 60-70 % der Badegäste überhaupt. Unter diesen sind die Katholiken weitaus in der Überzahl. Nach vorsichtiger Schätzung (Zählung beim Gottesdienst usw.) beträgt die Zahl der jeweils anwesenden Katholiken mindestens 500-600 Personen. Den religiösen Bedürfnissen dieser großen Zahl von Katholiken entspricht die bisherige Regelung in keiner Weise. Der Tanzsaal, der hier am Ort zur Verfügung steht, genügt schon räumlich nicht. Die Kapelle in Heiligendamm faßt kaum 50 Personen und kommt wegen der Entfernung und der schlechten Verbindung für die katholischen Kurgäste von Brunshaupten gar nicht in Frage. Von einer Pastorisierung der Katholiken während ihres Badeaufenthaltes, von geistlichem Beistand in Notfällen kann unter diesen Umständen gar keine Rede sein. Die Folge davon ist, dass sehr viele katholische Familien aus Rheinland und Westfalen, die gern nach Brunshaupten zur Kur kamen, an andere Orte gehen, wo in religiöser Hinsicht von den Badeverwaltungen besser gesorgt ist. Viele Beispiele dafür wurden in einer Besprechung katholischer Kurgäste in Brunshaupten mitgeteilt. Anderseits läßt sich statistisch nachweisen, dass vielerorts die Einrichtung eines regelmäßigen und täglichen katholischen Gottesdienstes den Zuzug der Badegäste aus Rheinland und Westfalen, auf die ja allgemein von den Badeorten großer Wert gelegt wird, in ganz besonderer Weise gefördert hat.

Ferner sind in Brunshaupten und Arendsee in den Kinderheimen meist eine große Anzahl katholischer Kinder. Alle diese Kinder haben während ihres Kuraufenthalts nur selten Gelegenheit, einem katholischen Gottesdienst beizuwohnen, ein Grund beständiger Sorge für die katholischen Eltern.

Aus vorstehenden Gründen bitten die katholischen Kurgäste von Brunshaupten die Gemeinde- und Badeverwaltung, die Abhaltung eines regelmäßigen katholischen Gottesdienstes, der sich auch auf die Wochentage erstreckt, für die Badezeit in Brunshaupten zu ermöglichen durch die Errichtung einer allen liturgischen Ansprüchen genügenden Notkirche. Eine entsprechende Notiz in den Badeberichten der rheinisch-westfälischen Presse, die den Bau einer solchen katholischen Notkirche bekannt macht, würde von größtem Einfluß sein auf den Zustrom der Badegäste aus Rheinland und Westfalen. Die Unterzeichneten haben das zuständige katholische Pfarramt in Rostock von dieser Eingabe unterrichtet und bitten die Gemeinde- und Badeverwaltung, die Antwort dorthin zu richten.“

Die Gemeindevertretungen der beiden Ostseebäder waren grundsätzlich bereit, dieses Problem zu lösen und führten nach Aktenlage 1926 mit dem Pfarrer der Christuskirche Rostock über die Seelsorge für katholische Christen in der Badesaison und über den Bau einer Kirche intensive Verhandlungen. Sie ließen sich im Jahr 1926 bereits Angebote für die Errichtung einer Kirche machen. So schlugen z. B. die Kölner Holzbau-Werke am 12. Oktober 1926 dem Brunshauptener Obervorsteher Dr. Neese den Bau einer Holzkirche mit allem Komfort für 22.535 M. für die Seelsorge der katholischen Badegäste vor. Auch die Firma Furtwängler & Hammer aus Hannover unterbreitete am 11. Dezember 1926 dem Gemeinderat einen Vorschlag für die Errichtung einer Kirche.

In einem Schreiben der Gemeindeverwaltung Bruns­haupten vom 23. August 1926 teilte sie dem verantwortlichen Pfarrer Leffers in Rostock mit, dass sich die Gemeinde grundsätzlich bereit erklärt, einen geeigneten Bauplatz zur Errichtung einer katholischen Kapelle kostenlos zur Verfügung zu stellen und zur Verzinsung und Amortisation der Baukosten sowie zum Unterhalt eines Geistlichen einen jährlichen Zuschuss von 2.000 M. für eine noch zu bestimmende Zeitdauer zu entrichten, so lange, bis in Brunshaupten oder Arendsee eine selbständige Pfarrstelle eingerichtet sei.

Die bischöfliche Behörde stimmte diesem Angebot zu, vorausgesetzt, der vorgesehene Bauplatz faßt Kirche, Pfarrhaus und Garten. Favorisiert wurde der Eckplatz Hirsch- Langenschneese von der Größe 40x80 m.

Laut Protokoll vom 14. Januar 1927 lehnte die Gemeindeversammlung von Brunshaupten den Ankauf dieses Bauplatzes im Stadtwald für die Errichtung einer katholischen Kirche ab. In der Begründung vom 31. Januar 1927 heißt es dazu: „Der mitten im Ort gelegene Wald bildet den Hauptanziehungspunkt für die Brunhaupten besuchenden Kurgäste. Er ist es, dem Brunshaupten seine schnelle Entwicklung als Badeort in erster Linie verdankt. Bei dem immer schärfer werdenden Konkurrenzkampf mit den nicht mecklenburgischen Seebädern ist zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Ortes und seiner Einwohner unbedingt erforderlich, dass der Staatsforst Brunshaupten in dem jetzigen Zustand unverändert erhalten bleibt. Wir verkennen keineswegs den Nutzen, den eine katholische Kirche unserem Orte in Anbetracht der zahlreichen katholischen Kurgäste bringen würde; jeder Kenner der hiesigen Verhältnisse aber weiß, dass die Errichtung einer solchen Kirche im Walde dem Ort mehr Schaden als Nutzen bringt.“

Daraufhin wurde der katholischen Kirche ein unmittelbar am Wald an der Neuen Reihe gelegenes Grundstück angeboten, was sie aber ablehnte. Am 16. Juni 1928 unterzeichnete der Gemeindevorstand zwar einen Vertrag mit dem Kirchenvorstand der Christuskirche Rostock über den Bau einer Kapelle und die Leistungen der beiden Gemeinden Brunshaupten und Arendsee. Im Paragraph 3 wurde festgelegt: „Als Bauplatz stellt die Gemeindeverwaltung das Keilgrundstück, das von der Neuen Reihe und dem Forstgelände ‚Dachskopf‘ begrenzt wird, nebst der angrenzenden Parzelle unentgeltlich zur Verfügung. Sollte es jedoch dem Kirchenvorstande gelingen, ein geeigneteres Grundstück käuflich zu erwerben, so soll er das Recht haben, das vorbezeichnete Terrain als Hausplätze zu veräußern und den Erlös zu dem Kaufpreis des neuen Grundstücks zu verwenden. Aus diesen Verkäufen dürfen der Gemeinde aber keine baren Auslagen erwachsen.“

So wurden die katholischen Gottesdienste in altgewohnter Weise in der Badesaison (Juli, August) in Hotels durchgeführt. Über den Bau einer Kirche ließen sich bis 1938 keine Hinweise finden.

In einem Schreiben vom 20. Juli 1931 teilt die Badeverwaltung von Brunshaupten dem Verband deutscher Ostseebäder e.V. mit, dass die Gottesdienste der katholischen Badegäste in den Monaten Juli und August im Kurhaus4 stattfinden, und zwar sonntags um 8.00 Uhr und um 10.00 Uhr und werktags um 8.00 Uhr. Dafür stellte die Badeverwaltung 600 RM zur Verfügung. Vom 10. Juni 1933 liegt eine Aufstellung der Kosten des Kurhauses Brunshaupten an den Bürgermeister vor, in der für die katholischen Gottesdienste in den Monaten Juli und August des Jahres für Raummiete und Unterkunft sowie Verpflegung des Seelsorgers ein Betrag von insgesamt 763 RM erhoben wurde.

Der Bürgermeister der Gemeinde Brunshaupten wurde im Juli 1935 vom Mecklenburgischen Landrat aufgefordert, die Zusammenkünfte der katholischen Badegäste im Kurhaus unauffällig zu überwachen und anschließend zu berichten, welchen Verlauf sie genommen haben.“

Nachweislich fanden sonntägliche Gottesdienste 1937 während der Kurzeit nunmehr im Kino statt und an Werktagen in einem abgeteilten Saal des Zentralhotels.

Aus einem Schreiben des Kreisleiters der NSDAP vom 21. November 1938 wird ersichtlich, dass angeblich zu einem nicht genannten Zeitpunkt ein Vertrag über die Übereignung eines Bauplatzes für die Errichtung einer katholischen Kirche zwischen der Gemeinde Brunshaupten und dem Kirchenvorstand der Christuskirche Rostock geschlossen worden sei. Da er jedoch noch nicht notariell beglaubigt war, fühlte sich der Kühlungsborner Bürgermeister Rychlik nicht an den Vertrag gebunden. Er schreibt an den Kreisleiter der NSDAP Sievert am 30. November 1938: „Im Übrigen ist der Bauplatz nicht grundbuchamtlich eingetragen, so das uns die Kirche gar nichts kann.“

Nach einer handschriftlichen Aufstellung aus dem Jahre 1937 zählten 65 Bürger aus Brunshaupten und 71 Bürger aus Arendsee zur katholischen Kirche. Diese Christen besaßen nach wie vor kein Kirchengebäude oder eine entsprechende Begegnungsstätte.

Die Zahl der katholischen Christen in Kühlungsborn erhöhte sich im Vorfeld des Zweiten Weltkrieges mit der Unterbringung von Deutschen aus den Baltischen Republiken sprunghaft. Ihre Zahl stieg während des Krieges noch einmal an, weil Bombengeschädigte aus den deutschen Großstädten auch nach Kühlungsborn evakuiert und hier untergebracht wurden. Nach der Zwangsaussiedlung der deutschen Bürger entsprechend dem Potsdamer Abkommen aus der Tschechisch-Slowakischen Republik, aus Ungarn, Rumänien und den ehemaligen deutschen Ostgebieten erhöhte sich ihre Zahl noch einmal deutlich, doch genaue Angaben liegen leider nicht vor. Im Schematismus des Bistums Osnabrück wurden 2.200 Katholiken für das Jahr 1951 angegeben.

Die Aufzeichnungen und Schriftstücke der katholischen Christen in Kühlungsborn aus dieser bewegten Zeit sind nicht sehr umfangreich. In der Chronik der Kirchgemeinde heißt es, dass Gläubige zur Heiligen Messe nach Rostock fuhren, dass einmal monatlich in Kühlungsborn Gottesdienst abgehalten wurde, und zwar zunächst abwechselnd in den Wohnungen der katholischen Familien. Die seelsorgliche Betreuung und auch ein vierzehntägiger Religionsunterricht erfolgten durch Seelsorger der Christuskirche in Rostock; letzteren erteilte die Ordensschwester Maria Rothscheroth. Berichtet wird in der Chronik, dass die letzte Erstkommunion in Kühlungsborn vor Kriegsende am 12. Februar 1945 für 25 Kinder von deutschen Eltern aus Rumänien, Litauen und Jugoslawien stattfand.

Von Ostern 1946 bis 1951 erfolgten endlich regelmäßige Gottesdienste im angemieteten Tanzsaal des Hotels „Deutsches Haus“ in der Neuen Reihe. Die Bühne des Saals wurde zum Altarraum umfunktioniert.

Das Pfarramt hatte seinen Sitz in der „Villa Rusch“ in der Strandstraße 4, wo auch Maria Dugnowski, die Küsterin, Pfarrhelferin und Haushälterin wohnte. Sonntags fanden zwei Messen statt, abends noch einmal eine Segensandacht. Auch an Werktagen traf man sich zum Gottesdienst. Religionsunterricht für Kinder wurde in Kühlungsborn sowie in den Gemeinden Bastorf und Heiligendamm erteilt.

Am 1. August 1947 wurde in Kühlungsborn eine Seelsorgestelle der Missionspfarrei Rostock eingerichtet. Erster ortsansässiger Geistlicher wurde Pater Joseph Riepe. Er gehörte dem Orden der Steyler Missionare an. Die Gottesdienste fanden nach wie vor im Saal des „Deutschen Hauses“ in der Neuen Reihe statt. Diesen Raum nutzten die Gläubigen der Katholischen Kirche und der Neuapostolischen Kirche für ihre Gottesdienste und Zusammenkünfte gemeinsam.

Nachdem im Jahr 1951 das „Waldhotel“ in der Neuen Reihe 17 von der Kirchgemeinde käuflich erworben worden war, erfolgte nach dem Umbau des Saals die Einweihung dieser neuen Kirche – St. Trinitatis (Hl. Dreifaltigkeit) durch den Bischöflichen Kommissar Prälat Dr. Bernhard Schräder am 23. Dezember 1951.

Pater Riepe organisierte zu seiner Dienstzeit ein vielfältiges Leben der Kirchgemeinde. Noch 1948 gestattete er seiner Gemeinde jedoch immer noch nicht den Besuch religiöser Veranstaltungen Andersgläubiger. In all den Jahren des Bestehens der Kirchgemeinde fanden sich oft unter den Gästen auch Musiker, die gern bereit waren, die kleine Orgel in den Gottesdiensten zu spielen.

Die Teilnehmer an der Erstkommunion im Zeitraum von 1948 bis 1958 sind ein Kennzeichen für die Größe der Gemeinde:

194852 Kinder
194955 Kinder
195072 Kinder
195157 Kinder
195260 Kinder
195324 Kinder
195521 Kinder
195621 Kinder
195817 Kinder

Pfarrer Heinrich Bengsch, der die Gemeinde von 1969 bis 1979 führte, arbeitete mit dem evangelisch-lutherischen Pastor Hachtmann eng zusammen. Beide luden in den 1970er-Jahren zu gemeinsamen Veranstaltungen ein. „Sie brachten die Ökumene auf den Weg“, heißt es in der Kirchenchronik.

Am 26. Oktober 1969 wählten die Katholiken zum ersten Mal ihren Pfarrgemeinderat. Am 1. März 1972 wurde Kühlungsborn zur selbstständigen Kirchgemeinde ernannt und ein eigener Kirchenvorstand gewählt.

Die Zählung der Kirchgänger ergab am 11. März 1979 220 Personen, am 16. September 1979 262 Personen, am 9. März 1980 178 Personen, am 21. September 1980 259 Personen am 18. April 1984 158 Personen.

Pfarrer Ulrich Karsten (von 1985 bis 1993 in Kühlungsborn) führte die Traditionen der Gemeinde mit großer Einfühlsamkeit fort. Dazu gehörten solche Veranstaltungen wie Kinderwoche, Nikolausfeier, Seniorenkaffee, Fronleichnamsprozession, Gemeindefest, Martinsumzug, Gräbersegnung zu Allerseelen, Fasching für Kinder und Gemeinde. Ihm verdankt die Kirchgemeinde die Fortführung vieler ökumenischer Aktivitäten mit der Evangelisch-Lutherischen und der Evangelisch-Methodistischen Kirchgemeinde wie gemeinsame Gottesdienste sowohl in der katholischen als auch evangelischen Kirche, Begegnungsabende, Bibelwochen, Vorträge, Weltgebetsoktaven7. Am jährlichen Buß- und Bettag können Christen seit dem 14. November 1993 einen ökumenischen Gottesdienst abwechselnd in der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche feiern.

Am 15. September 1986 fand in der katholischen Kapelle in Heiligendamm der letzte regelmäßige Gottesdienst statt.

Ein Kirchenneubau machte sich Ende der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts erforderlich, weil die Gemeinde inzwischen etwa 500 Mitglieder zählte, sich die alte Begegnungsstätte mit der Teilnahme von Touristen katholischen Glaubens an den Gottesdiensten als zu klein erwies und sie dringend sanierungsbedürftig war. Pfarrer Ulrich Karsten gilt als Initiator des Kirchenbaus in Kühlungsborn. Die katholische Kirche erwarb von der Stadt ein 1.600 Quadratmeter großes Grundstück in Strandnähe für den Kirchenneubau mit Gemeinde- und Jugendraum, Pfarrbüro, Wohnung für die Gemeindereferentin sowie eine Gästewohnung für den Pfarrer. 1993 wurde Ulrich Karsten nach Rostock, St. Thomas-Morus berufen und Pfarrer Nikolaus Siemetzki trat an seine Stelle. Inzwischen nahm der Kirchenbau Gestalt an. Der erste Spatenstich erfolgte am 4. Juli 1999 und die Grundsteinlegung am 17. September des gleichen Jahres. Der letzte Gottesdienst in der alten Kirche hatte am 16. Juli 2000 stattgefunden, und zwei Tage später segnete Weihbischof Norbert Werbs zwei Glocken für das neue Gotteshaus. Nach kurzer Bauzeit wurde die Kirche „Heilige Dreifaltigkeit“ am 23. Juli 2000 von Weihbischof Norbert Werbs geweiht.

Alle zwei Jahre traf sich die ehemalige „Gemeindejugend“ der Nachkriegszeit zu einem „Klassentreffen“.

Am 1. Dezember 2001 wurde die Kirchgemeinde zur Pfarrei erhoben.

Im Jahr 2004 trat Pfarrer Siemetzki in den Ruhestand, und Pfarrer Karsten, St. Thomas-Morus, wurde zum Pfarradministrator ernannt.
Am ersten August 2006 wurde die Pfarrei Kühlungsborn aufgehoben und in die Pfarrei St. Marien/St. Bernhard in Bad Doberan eingepfarrt.

Am 30. Oktober 2016 wurden fünf Pfarreien aus Rostock und dem Umland zur Pfarrei „Herz Jesu“ zusammengefasst. Hierzu gehören nun die Katholiken aus Kühlungsborn.

Als Seelsorger Tätige in Kühlungsborn:

Pater Willi Strommel SJ, Rostock
Pfarrer Huber, Militärpfarrer
Vikar Kruse, Rostock
Pater Riethmeier SJ, Rostock

Leitende Geistliche:

Pater Joseph Riepe SVD (1947–1969)
Pfarrer Heinrich Bengsch (1969–1979)
Pater Josef Menzel SJ (1979–1984)
Pfarrer Franz Langhans (1984–1985), Pfarradministrator und Pfarrer von Neubukow
Pfarrer Ulrich Karsten (1985–1993), Pfarradministrator und Pfarrer von Bad Doberan
Pfarrer Nikolaus Siemetzki (1993–2004), Pfarrer von Bad Doberan und Kühlungsborn
Pfarrer Ulrich Karsten (2004–2006), Pfarradministrator und Pfarrer von Rostock, St. Thomas-Morus
Ab 2006 keine eigene Pfarrei mehr, verantwortliche Seelsorger sind:
Pfarrer Andreas Kuntsche (2006–2009) Pfarrer von Bad Doberan
Pfarrer Ulrich Karsten (2009–2017) Pfarradministrator und Pfarrer von Rostock, St.-Thomas-Morus, ab 2016 Pfarrer der Pfarrei „Herz Jesu“
Pfarrer Dietmar Wellenbrock (ab 2017) Pfarrer der Pfarrei „Herz Jesu“ Rostock

Die Katholische Kirche im Visier der Gestapo

Der Bund Deutscher Verkehrsverbände und Bäder e. V. vertrat 1935 die Auffassung, dass die Verwaltungen der Bäder allen Kurgästen eine regelmäßige Seelsorge der beiden christlichen Konfessionen ermöglichen sollten. In den Kurorten, in denen ein Gotteshaus für eine der Konfessionen nicht zur Verfügung stand, bat er die Verwaltungen um Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten.

Das traf auch für Gäste katholischen Glaubens im Ostseebad Brunshaupten zu. So fanden in den Sommermonaten Juli und August die Heiligen Messen im Kurhaus des Ortes statt. Laut einer Rechnung vom 10. Juli 1933 stellte dieses Hotel einen Kapellenraum für den täglichen Gottesdienst und den großen Saal für die sonntäglichen Messen über 9 Wochen hierfür zur Verfügung.

Unter dem Aktenzeichen 15 betr. Pol. Angelegenheiten liegt ein Schreiben vom 16. Juli 1935 vor, in dem die Stadtverwaltung ersucht wird, die Zusammenkünfte der katholischen Badegäste bisweilen unauffällig zu überwachen und über ihren Verlauf zu berichten. Wörtlich heißt es: „Es empfiehlt sich, zuverlässige Nationalsozialisten, die katholisch sind, an diesen Veranstaltungen teilnehmen zu lassen.“

Am 16. Juli 1936 wurden die Bürgermeister des Kreises Rostock aufgefordert, zu ermitteln, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich eine katholische Vereinigung mit der Bezeichnung „Die neuen Kreuzfahrer“ existiere und wenn sie vorhanden wäre, sei sie sofort aufzulösen und zu verbieten.

Nach der Besetzung Polens durch die Wehrmacht zu Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden auch in Mecklenburg polnische Kriegsgefangene zur Arbeit eingesetzt. In verschiedenen Orten nahmen sie an katholischen Gottesdiensten der Gemeinden teil. Das wurde umgehend von der Gestapo verboten.

Gottesdienste für polnische Kriegsgefangene waren nur für sie allein in polnischer Sprache, nur am Ort ihrer Unterbringung und durch Pfarrer, die von der deutschen Kommandantur hierfür auserwählt worden waren, gestattet. Diese Pfarrer hatten ihre Predigt vorher zur Bewilligung der zuständigen Kommandantur einzureichen.

Das Reichssicherheitshauptamt9 untersagte durch ein Schreiben vom 16. April 1943 katholischen Geistlichen sogar den Einsatz von deutschen Jugendlichen als Messdiener bei Gottesdiensten mit Zivilpolen.

Am 3. Juni 1941 erteilte die Gestapo des Landes Mecklenburg allen Polizeidienststellen und den Landräten der Kreise mit, wie der Besuch der Teilnehmer an einer Glaubensfeier der katholischen Jugend am 8. Juni 1941 „abzuschwächen“ sei. Nach Vorgabe des Reichssicherheitshauptamtes wurde an diesem Tag für die Hitlerjugend und dem Bund Deutscher Mädchen umfangreicher Dienst angesetzt. Hitlerjugend und Deutsches Jungvolk (10-14 Jahre) hatten an diesem Tag noch ausstehende Übungen für das Leistungsabzeichen (Schießen, Geländedienst, Marschübungen) zu absolvieren. Außerdem galt es weiterhin, die Veranstaltungen der katholischen Kirche zu überwachen und über etwaige Vorkommnisse zu berichten.

Reichsstatthalter Hildebrandt erteilte am 15. Juli 1941 an alle Polizeidienststellen des Gaus Mecklenburg die Anweisung, eine Abmeldung von katholischen Jugendlichen vom Ernteeinsatz wegen ihrer Vorbereitung auf die Kommunion für einige Wochen zu unterbinden. In seinem Schreiben begründete er diese Anweisung wie folgt: „Es kann nicht angehen, daß dem Arbeitsmarkt in solchem erheblichen Umfange Arbeitskräfte entzogen werden. In der Landwirtschaft, besonders bei den Siedlern, bedeuten die 14- und 15-jährigen Mädchen und Jungen schon fast die ausschließliche Arbeitskraft in der Erntezeit. Ich bemerke, daß die Partei Anweisung erteilt hat, daß alle Tagungen und Besprechungen bis zum 1. Oktober dieses Jahres ausgesetzt werden, um alle Arbeitskräfte möglichst in der Erntezeit zu belassen. Die katholische Kirche kann aber nicht das, was für die Partei und alle Organisationen des Staates untersagt ist, ihrerseits durchführen.“

Nach 1936 hatten die Gemeinde Brunshaupten und der Kirchenvorstand der katholischen Christuskirche in Rostock einen Vertrag über die Übereignung eines Grundstücks zum Errichten einer Kirche geschlossen, der aber nicht notariell beglaubigt worden war. Sowohl Gemeindeverwaltung als auch Kreisleitung der NSDAP waren an der Realisierung dieses Vorhabens keineswegs interessiert. Der Bürgermeister von Kühlungsborn, Rychlick, schrieb am 30. November 1938 in einem Brief an den Kreisleiter der NSDAP: „Da die katholischen Gäste in der 2. Hälfte des Juli und im August das Gros unserer Kurgäste stellen, werden wir wohl einstweilen nichts weiter unternehmen, da die katholische Kirche sonst fürchterlich gegen uns agitieren würde, und wir große Sorge haben, im nächsten Jahr sehr abzufallen.“

Wenn Sie noch mehr über die Geschichte „800 Jahre Kirche in Kühlungsborn“ erfahren möchten, können Sie hier das ausführliche Kompendium im eReader anschauen oder als PDF herunterladen.