Die Rahmenbedingungen:

– 9 stimmberechtigte Mitglieder (Pastor und 8 gewählte Gemeindeglieder) / 2 Ersatzpersonen

– 6 Jahre Amtszeit

– Vorsitzender:  z.Zt. Pastor Schünemann

– Stellvertreter: Frank Mertens

Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind in der Kirchengemeindeordnung §19-21 aufgeführt. Sie sind ausgesprochen vielfältig. (Nachzulesen unter https://www.kirchenrecht-nordkirche.de/document/24190#s00000764)

Nach der Kg-Ordnung §37 kann der KGR Ausschüsse bilden, um einzelne Aufgaben zu delegieren. Die Gesamtverantwortung bleibt aber beim KGR.

Ausschüsse in unserer Gemeinde und deren Mitglieder, die z.T. auch durch zusätzliche Mitglieder der Kirchengemeinde erweitert wurde:

  1. Geschäftsführender Ausschuss (Pastor, Frank Mertens, Matthias Finger, Elfriede Pilgrim)
  2. Finanzausschuss ( Klaus Schumacher, zusätzlich Andreas Dibbert, + Herr Berheide)
  3. Bauauschuss ( Finger, Mertens, Schumacher, zusätzlich H.J. Dittmann)
  4. Friedhofsausschuss ( Uwe Klatt, Finger, Falk Hillmann, zusätzlich Manfred Negnal, +Wolfgang Müller )
  5. Kinder und Jugendausschuss (Hillmann, Klatt, Bauke v. Rechenberg, Klatt, Pilgrim zusätzlich Daniel Damen)
  6. Lebendige Gemeinde ( Ursula Lützkendorf, Angelika Negnal, Juliette Lieske, Mertens)

Mitarbeit in Gremien:

  1. Regionalkonferenz: Ursula Lützkendorf, Elfriede Pilgrim, Uwe Klatt
  2. Rostocker Stadtmission: Ursula Lützkendorf, Frank Mertens
  3. Musika sacra: Frank Mertens, Uwe Klatt (Stellvertreter)

Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt. Es gibt grundsätzlich dazu eine Einladung mit der Tagesordnung. Hier werden insbesondere Beschlusssachen bekanntgegeben, damit sich alle im Vorfeld informieren können. Personalangelegenheiten sind zwingend vertraulich zu behandeln.

Der Kgr ist gemäß §55 in der Leitung der Kirchengemeinde mit den Pastorinnen und Pastoren zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.

Nach § 52 führt der Kgr die Aufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gewährt ihnen Schutz und Fürsorge, und achtet auf ihre Fortbildung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Bei Fragen und Anregungen sprechen Sie uns einfach an.

Nächste Sitzung: 28.09.2023 um 19 Uhr

Das sind die Mitglieder des Kirchgemeinderates nach der Wahl 2022
Bekanntgabe der Wahlvorschlagsliste erfolgt im Gottesdienst am 30. Oktober 2022 und durch öffentliche Bekanntmachung (Schaukasten / www.kirche-kuehlungsborn.de).

  • 6. November 2022: Gemeindeversammlung mit Vorstellung der Kandidaten zur Kirchengemeinderatswahl in der Pfarrscheune
    (Schloßstr. 19) nach dem Gottesdienst
  • 27. November 2022: 11 – 15 Uhr Wahlen zum Kirchengemeinderat in der Pfarrscheune (Schloßstr. 19)

Bitte nehmen Sie an diesen Wahlen teil. Sie bestimmen die Zukunft Ihrer Kirche!

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Der Kirchengemeinderat der KG Kühlungsborn hat auf seiner Sitzung am 8. Februar 2022 für die kommende Kirchengemeindesratswahl u.a. folgendes beschlossen:

  1. Anzahl der zu wählenden Mitglieder: 8
  2. Wahlbeauftragter der Kirchengemeinde: Herr Andreas Dibbert
  3. Den Vorsitz im Wahlausschuss führt Sigrid Babin. Stellvertreter ist der Wahlbeauftragte Andreas Dibbert.
  4. Dem Wahlausschuss gehören an: Andreas Dibbert, Marita Petschow, Sigrid Babin, Ingeborg Bootz

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Briefwahl
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen.
Der Antrag bedarf keinerlei Begründung; ihm ist stattzugeben, wenn die Wahlberechtigung der antragstellenden Person geprüft wurde.
Für eine andere Person kann ein Antrag auf Briefwahl nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
Der Antrag muss bis Freitag vor dem Wahltag der Kirchengemeinde schriftlich zugegangen sein, also spätestens am 25. November 2022.